FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wir möchten online oder telefonisch Sitzplätze für eine Vorstellung reservieren
Leider können wir aufgrund der sehr häufig nicht oder nur teilweisen Abholung von Reservierungen diesen Service nicht mehr anbieten.
Sie haben aber die Möglichkeit Online-Tickets platzgenau zu vergünstigten Preisen vorab zu kaufen und bis 60 Minuten vor der Vorstellung zu stornieren (vgl. kinoheld AGB)
Wir haben bereits online Tickets gekauft und benötigen einen weiteren Sitzplatz
Damit Sie einen weiteren Platz direkt neben Ihrer bisherigen Buchung kaufen können, stornieren Sie zunächst Ihre bisherige Buchung und kaufen danach die Gesamtanzahl neu. Die geblockten, grauen, Plätze direkt neben Ihrer Buchung sind als Wohlfühlfaktor nach Corona zu fremden Buchungen gedacht und können auch nicht an der Kasse im Kino angewählt werden.
Ich kann meinen nesKinos Gutschein nicht online einlösen
Dass Ihr Gutschein evtl nicht bei einem Online-Kauf eingelöst werden kann, hängt mit dem Ausgabedatum zusammen, nur neuere Gutscheine sind bei kinoheld zur Einlösung aktiviert. Ältere können von kinoheld leider nicht nachgetragen werden.
Sie haben aber die Möglichkeit Ihren Gutschein an der Kinokasse für Tickets oder für Cola und Popcorn einzulösen.
Mein aktueller Gutschein kann bei kinoheld nicht eingelöst werden
Bitte wenden Sie sich an die kinoheld Hotline (Telefon: 03871 211 4040), damit Ihre Gutscheinnummer geprüft und verwendet werden kann.
Erhalte ich nach einem Online-Kauf zusätzliche Kinokarten an der Kasse
Nein, in Ihrer Kaufbestätigung erhalten Sie einen QR Code, den Sie bitte an der Kinokasse scannen lassen. Der QR Code enthält Ihre Tickets.
Ab Donnerstag stehen keine Filme mehr im Programm
Das Kinoprogramm wird wöchentlich montags in deutschen Kinos erstellt und gilt dann ab dem kommenden Donnerstag. Da die Anfangszeiten noch nicht festgelegt sind können wir noch keine Auskünfte über das neue Programm geben - auch nicht telefonisch. Ab Montag Nachmittag können Sie das neue Programm dann auf unserer Homepage einsehen.
Der Film ist ab 12 Jahren freigegeben. Darf mein Kind mit Erlaubnis der Eltern den Film sehen
Grundsätzlich muss das Alter der FSK mindestens erreicht sein. Die einzige Ausnahme besteht laut Jugendschutzgesetz bei Filmen ab 12 Jahren. Hier dürfen Kinder ab 6 Jahren den Film sehen, wenn eine sorgerechtsbezogene Person (z.B. Eltern) den Film zusammen mit dem Kind besucht.
Darf mein Kind abends alleine/mit seinen Freunden den Film besuchen
Zu beachten gilt hier das Jugendschutzgesetz. Kinder unter 14 Jahren dürfen ohne Begleitung einer volljährigen Person den Film nur besuchen, wenn die Vorstellung bis 20.00 Uhr beendet ist. Jugendliche unter 16 Jahren bis 22.00 Uhr und unter 18jährige bis 24.00 Uhr. Ist jeweils eine volljährige Aufsichtsperson in Begleitung gelten diese Beschränkungen nicht (Die FSK Regelungen müssen jedoch immer eingehalten werden).
Der Film hat FSK 16 oder 18, darf mein Kind mit Erlaubnis der Eltern oder in Begleitung der Eltern den Film sehen
Zu beachten gilt hier das Jugendschutzgesetz. Bei Filmen mit FSK 16 oder FSK18 (Keine Jugendfreigabe) muss die Person, die den Film besuchen möchte das Alter erreicht haben. Eine Erlaubnis oder die Begleitung der Eltern reicht hier nicht aus.